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Produkte zum Begriff Arbeitgeber:


  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

    Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
    Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung

    Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • Kann Arbeitgeber Nebenjob untersagen?

    Kann Arbeitgeber Nebenjob untersagen? Ja, grundsätzlich kann ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer das Ausüben eines Nebenjobs untersagen, wenn dies im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgelegt ist. Allerdings muss der Arbeitgeber dafür einen berechtigten Grund haben, beispielsweise wenn der Nebenjob die Arbeitsleistung im Hauptjob beeinträchtigt oder Interessenkonflikte entstehen könnten. Es ist daher ratsam, vor Aufnahme eines Nebenjobs die Zustimmung des Arbeitgebers einzuholen, um mögliche Konflikte zu vermeiden. In einigen Branchen oder Berufen gelten zudem besondere Regelungen oder Einschränkungen bezüglich der Ausübung von Nebentätigkeiten.

  • Was ist der Unterschied zwischen Teilzeitjob, Minijob und Nebenjob?

    Ein Teilzeitjob ist eine Beschäftigung, bei der die Arbeitszeit im Vergleich zur Vollzeitbeschäftigung reduziert ist, aber dennoch regelmäßig und über einen längeren Zeitraum ausgeübt wird. Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der das monatliche Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Ein Nebenjob ist eine zusätzliche Beschäftigung, die neben einer Hauptbeschäftigung ausgeübt wird und in der Regel weniger Stunden pro Woche umfasst.

  • Bekommt der Arbeitgeber einen Minijob?

    Ja, der Arbeitgeber erhält einen Minijob, wenn er eine Person auf Minijob-Basis beschäftigt. Der Arbeitgeber hat dann die Pflichten und Verantwortlichkeiten, die mit der Beschäftigung eines Minijobbers verbunden sind, wie zum Beispiel die Anmeldung und Abführung der Sozialversicherungsbeiträge.

  • Wird der Nebenjob dem Arbeitgeber gemeldet?

    Wird der Nebenjob dem Arbeitgeber gemeldet? Diese Entscheidung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel den Vertragsbedingungen des Hauptarbeitgebers, den gesetzlichen Vorschriften und der Art des Nebenjobs. In einigen Fällen ist es ratsam, den Arbeitgeber über den Nebenjob zu informieren, um mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden und Transparenz zu gewährleisten. Andererseits kann es auch Situationen geben, in denen es nicht erforderlich ist, den Arbeitgeber über den Nebenjob zu informieren, insbesondere wenn dieser keine Auswirkungen auf die Haupttätigkeit hat. Letztendlich sollte die Entscheidung sorgfältig abgewogen werden, um mögliche Konsequenzen zu vermeiden.

Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:


  • AVERY Zweckform Formularbuch Lohnabrechnung Minijob, A4, SD
    AVERY Zweckform Formularbuch Lohnabrechnung Minijob, A4, SD

    ---------------- für den Markt: D / AT --------------------- für geringfügige Beschäftigung (Mini-Job), 2 x 40 Blatt, DIN A4, selbstdruchschreibend, Abgaben-Tabelle der aktuellen Sozialversicherungs-Beiträge (1752)Wichtige Daten:Ausführung: Lohnabrechnung Mini-Jobs (SD)Format: A4Blattanzahl: 2 x 40 BlattFarbe: weiß / gelbVerpackung Breite in mm: 210Verpackung Höhe in mm: 34Verpackung Tiefe in mm: 297Versandgewicht in Gramm: 1580Formularbuch "Lohn & Gehalt, Personal"Zuverlässige, bewährte Hilfen für Buchhaltung, Personalwesen und Steuer und werden regelmäßig von Rechtsexperten auf Änderungen im Arbeitsrecht geprüft und angepasstDie Vorteile auf einen Blick:Sicherheitsbindung: Garantierter Zusammenhalt vom ersten bis zum letzten BlattFälschungssicher: Quittungen, Kassenbelege mit fälschungssicherem DokumentendruckFarbige Durchschläge: Unterscheidung von Original und KopieSelbstdurchschreibend: Spezialpapier überträgt Originalschrift auf die Folgeseite7202831 : 1 Woche je 1 Seite &#8226, unterteilt in Ausbildungstage und -stunden &#8226, Heftform&#8226, für den Markt: D

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  • Wildes Bayern
    Wildes Bayern

    Der preisgekrönte Naturfilmer Jan Haft („Das grüne Wunder – Unser Wald“) drehte vier Jahre an seinem einzigartigen Naturportrait der Berchtesgadener Alpen - einer der schönsten und mannigfaltigsten Regionen Deutschlands. Die lange Drehzeit und modernste Kamera- und Zeitraffertechniken ermöglichten es dem Produktionsteam, zu allen Jahreszeiten und jeder Witterung faszinierende Bilder in dieser schwer zugänglichen Gebirgsregion aufzunehmen. Auch die Menschen, die diese einzigartige Urlandschaft über Jahrhunderte mitgestaltet haben, sind ein tragendes Element der bildgewaltigen und wunderschön gefilmten Dokumentationsreihe „Wildes Bayern“.Wenn sich Molche zu ihrem skurrilen Balztanz versammeln, wenn aus winzigen Kügelchen gefräßige „Minimonster“ schlüpfen und wenn eine der seltensten Hummelarten der Welt vorgestellt wird - kurzum wenn die Kleinen ganz groß in Szene gesetzt werden -, dann ist ein einzigartiger Naturgenuss und perfekte Unterhaltung garantiert.Folge 1 - Im Schatten des WatzmannFolge 2 - Berchtesgaden im SternenlichtFolge 3 - Das erste Licht am Königssee

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  • Bayern - sagenhaft
    Bayern - sagenhaft

    Joseph Vilsmaier zeigt in seiner Dokumentation 'Bayern - sagenhaft' die vielen bayrischen Feste und Bräuche, die auf den unterschiedlichsten heidnischen Sagen, christlichen Legenden und historischen Ereignissen beruhen. Kabarettistin und bayrisches Original Monika Gruber führt voller Witz durch ein lebensfrohes Jahr in Bayern mit mehr als vier Jahreszeiten, in dem es mal laut und mal leise, aber nie langweilig zugeht. Die Reise durchs Land führt unter anderem vom Ochsenrennen über das Kaltenberger Ritterturnier bis zum kuriosen U-Boot-Einsatz der bayrischen Gebirgsmarine. Immer dabei ist auch eine gehörige Portion Selbstironie und ein Augenzwinkern für die vielfältige Kultur Bayerns.

    Preis: 1.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Wildes Bayern
    Wildes Bayern

    Der preisgekrönte Naturfilmer Jan Haft („Das grüne Wunder – Unser Wald“) drehte vier Jahre an seinem einzigartigen Naturportrait der Berchtesgadener Alpen - einer der schönsten und mannigfaltigsten Regionen Deutschlands. Die lange Drehzeit und modernste Kamera- und Zeitraffertechniken ermöglichten es dem Produktionsteam, zu allen Jahreszeiten und jeder Witterung faszinierende Bilder in dieser schwer zugänglichen Gebirgsregion aufzunehmen. Auch die Menschen, die diese einzigartige Urlandschaft über Jahrhunderte mitgestaltet haben, sind ein tragendes Element der bildgewaltigen und wunderschön gefilmten Dokumentationsreihe „Wildes Bayern“.Wenn sich Molche zu ihrem skurrilen Balztanz versammeln, wenn aus winzigen Kügelchen gefräßige „Minimonster“ schlüpfen und wenn eine der seltensten Hummelarten der Welt vorgestellt wird - kurzum wenn die Kleinen ganz groß in Szene gesetzt werden -, dann ist ein einzigartiger Naturgenuss und perfekte Unterhaltung garantiert.Folge 1 - Im Schatten des WatzmannFolge 2 - Berchtesgaden im SternenlichtFolge 3 - Das erste Licht am Königssee

    Preis: 24.99 € | Versand*: 6.99 €
  • Kann der Arbeitgeber meinen Nebenjob herausfinden?

    Kann der Arbeitgeber meinen Nebenjob herausfinden? In einigen Fällen ja, besonders wenn es eine Klausel in Ihrem Arbeitsvertrag gibt, die die Offenlegung von Nebenbeschäftigungen erfordert. Ihr Arbeitgeber könnte auch Informationen über Sie sammeln, die Ihren Nebenjob offenlegen, wie z.B. Social-Media-Posts oder Gespräche mit Kollegen. Es ist wichtig, ehrlich zu sein und gegebenenfalls eine Genehmigung einzuholen, um mögliche Konflikte zu vermeiden. Letztendlich hängt es von den Unternehmensrichtlinien und den geltenden Gesetzen ab, ob Ihr Arbeitgeber Ihren Nebenjob herausfinden kann.

  • Wie erfährt der Arbeitgeber von meinem Nebenjob?

    Der Arbeitgeber erfährt in der Regel von Ihrem Nebenjob, wenn Sie ihn offen und ehrlich darüber informieren. Es ist wichtig, transparent zu sein und eventuelle Konflikte mit Ihrem Hauptjob zu vermeiden. In einigen Fällen kann es auch sein, dass der Arbeitgeber durch Zufall oder durch Dritte von Ihrem Nebenjob erfährt. Es ist ratsam, sich im Vorfeld über eventuelle Regelungen oder Einschränkungen in Ihrem Arbeitsvertrag zu informieren, um Probleme zu vermeiden. Letztendlich ist es wichtig, die Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber offen zu halten.

  • Welche Unterlagen braucht mein neuer Arbeitgeber Minijob?

    Welche Unterlagen braucht mein neuer Arbeitgeber Minijob? Für einen Minijob benötigt dein neuer Arbeitgeber in der Regel deine persönlichen Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum und Sozialversicherungsnummer. Zudem wird er wahrscheinlich eine Kopie deines Personalausweises oder Reisepasses sowie deine Steueridentifikationsnummer benötigen. Es ist auch möglich, dass er eine Bankverbindung für die Überweisung deines Gehalts benötigt. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, dass du eine Gesundheitsbescheinigung vorlegst, um deine Eignung für bestimmte Tätigkeiten nachzuweisen. Es ist ratsam, diese Unterlagen vor Arbeitsbeginn bereitzuhalten, um einen reibungslosen Start in deinen neuen Minijob zu gewährleisten.

  • Welche Abgaben zahlt der Arbeitgeber bei Minijob?

    Welche Abgaben zahlt der Arbeitgeber bei Minijob? In einem Minijob zahlt der Arbeitgeber Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung, zur Krankenversicherung, zur Pflegeversicherung und zur Arbeitslosenversicherung. Diese Pauschalbeiträge werden direkt vom Arbeitgeber übernommen und belaufen sich auf insgesamt 30% des Arbeitsentgelts. Der Minijobber selbst ist von der Beitragspflicht befreit. Der Arbeitgeber muss außerdem die pauschale Lohnsteuer in Höhe von 2% des Arbeitsentgelts tragen. Insgesamt belaufen sich die Abgaben des Arbeitgebers bei einem Minijob also auf 32% des Arbeitsentgelts.

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